Batterieentsorgung
Hinweise
zum Batteriegesetz
Die folgenden Hinweise richten sich an diejenigen, die
Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern
(Endnutzer):
1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt
werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet. Wir
sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien (mit Ausnahme
von Produkten mit eingebauten Altbatterien) verpflichtet, wobei sich unsere
Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als
Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben, sowie auf die
Menge, derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen. Altbatterien können Sie
daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an
unserem Versandlager unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben:
Winterhuder Weg 71
22085 Hamburg
2. Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten
Mülltonneg ekennzeichnet. Schadstoffhaltige
Batterien sind mit chemischen Symbolen besonders gekennzeichnet. Bei
Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002
Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet
sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils
eingesetzten Schadstoffes dabei steht "Cd" für Cadmium,
"Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.
Sie
haben die Möglichkeit, diese Informationen auch noch einmal in den Begleitpapieren
der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers nachzulesen.